Tierschutz: Wenn gerichtliche Entscheidungen auf Unverständnis oder Ablehnung stoßen

© Ingrid Haunold, 1998 - Eine glückliche Katze

Vom 12.-16. Oktober 2026 findet in Österreich eine “Aktionswoche für den Rechtsstaat” statt. Die österreichischen Richterinnen und Richter streiken, es fehlen laut Angaben der Vereinigung der österreichischen Richterinnen und Richter (RIV) “mehr als 250 richterliche und rund 70 staatsanwaltschaftliche Planstellen“.

In einer Presseaussendung vom 19. August 2026 warnte die RIV zudem “vor einer zunehmenden Unkultur im Umgang mit gerichtlichen Entscheidungen und fordert[e] einen besseren Schutz von Richter:innen und Staatsanwält:innen“.

Ich befürworte die Aktionswoche, unterstütze die Forderung nach mehr Personal und finde Beschimpfungen von und Drohungen gegen Richterinnen und Richter inakzeptabel. Das sind meiner Meinung nach in der Tat Angriffe auf den Rechtsstaat, die bestraft werden sollten.

Allerdings bin ich der Meinung, dass an der von der RIV beklagten “besorgniserregende[n] Unkultur” die Richterinnen und Richter teilweise selbst schuld sind.

Die RIV erwähnt in ihrer Presseaussendungen “gerichtliche Entscheidungen, die auf Unverständnis oder Ablehnung stoßen”. Es steht für mich außer Diskussion, dass solche richterliche Entscheidungen nicht in persönliche Angriffe gegen Richterinnen und Richter münden dürfen.

Aber fragen wir uns doch einfach einmal, warum richterliche Entscheidungen auf Unverständnis oder Ablehnung stoßen.

Ich möchte Beispiele für beide Reaktionen – Unverständnis bzw. Ablehnung – geben, und mich zuerst mit dem Unverständnis in Bezug auf richterliche Entscheidungen beschäftigen:

Statt “Unverständnis” zu beklagen, sollten sich die österreichischen Richterinnen und Richter vielleicht fragen, was sie besser machen könnten in Bezug auf die Kommunikation ihrer richterlichen Entscheidungen.

Wenn die Bevölkerung ein Gerichtsurteil nicht nachvollziehen kann und somit Unverständnis für eine Entscheidung zeigt, dann liegt das vielleicht nicht daran, dass die Bevölkerung unkultiviert ist, sondern dass Richterinnen und Richter die Gründe für ihre Entscheidungen schlecht kommunizieren.

Ich habe mich in der Vergangenheit ja schon mehrmals damit beschäftigt, z. B. in dem Artikel “Tauben füttern in Wien: Eine schlampig formulierte Erkenntnis des LVwG Wien?” In diesem Gerichtsfall mit der Geschäftszahl VGW-001/V/032/8722/2025 wird bereits das “Ausbringen” von Vogelfutter mit dem Akt des “Zurücklassens” gleichgesetzt und somit behauptet, dass eine Verunreinigung ab dem ersten Moment des Ausbringes stattfindet und somit strafbar ist. Aber in den sogenannten Erläuternden Bemerkungen zum Wiener Reinhaltegesetz (Beilagen Nr. 17/2007, LG-03228-2007/001) zu § 2 Abs. 5 leg. cit.) steht explizit Folgendes: “Jedenfalls nicht als Zurücklassen gilt das vorübergehende Abstellen von Gegenständen…”. Vogelfutter, das ja ein Verbrauchsgegenstand ist, wird immer nur vorübergehend ausgebracht. Sinn und Zweck von Vogelfutter ist die anschließende Aufnahme des Futters durch die Tiere.

Immer wieder weisen Richterinnen und Richtern auf ein früheres Gerichtsurteil hin, in dem Futter mit Flugblättern verglichen wird. Das ist absurd! Flugblätter sind Gebrauchsgegenstände, Futter ist ein Verbrauchsgegenstand. Ich habe diesen Unterschied mit einer “Flugblatt-Challenge” verdeutlicht.

Der Richter, der im Gerichtsfall VGW-001/V/032/8722/2025 das “Ausbringen” von Vogelfutter mit dem Akt des “Zurücklassens” gleichgesetzt hat, hat meiner Meinung nach Erklärungsbedarf. Wundert er sich wirklich, dass seine Erkenntnis nicht nachvollziehbar ist?

Oder kann es sein, dass der Richter vielleicht sogar ein Fehlurteil gefällt hat? Dass er sich diese Erläuternden Bemerkungen zum Wiener Reinhaltegesetz gar nicht durchgelesen hat? Ich meine, deutlicher geh es ja wohl nicht: “Jedenfalls nicht als Zurücklassen gilt das vorübergehende Abstellen von Gegenständen…”.

Ich habe auf jeden Fall zumindest “Unverständnis” für diese Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichts Wien. Aber eigentlich lehne ich dieses Urteil auch ab, und bin der Meinung, dass der Richter das Gesetz falsch ausgelegt hat. Und damit sind wir jetzt bei der “Ablehnung” von Gerichtsurteilen.

Ich möchte einen anderen, sehr prominenten Fall vorbringen, bei dem die Bevölkerung fast geschlossen das Urteil der Richterin ablehnt: Den Fall des Katers “Schmotzer”, der getötet wurde. Viele Menschen, ich inklusive, sind der Meinung, dass das ein Fall von Tierquälerei war, auch wenn die Richterin die Angeklagten frei gesprochen hat. Ich kenne Niemanden, der für diese Entscheidung Verständnis hat.

Vier Personen waren angeklagt. Dem Kater wurde die Kehle durchgeschnitten, es wurde mit einer Schaufel auf ihn eingetrümmert, und es wurde mit einem Bolzenschussgerät auf ihn geschossen.

Warum wird diese richterliche Entscheidung des Freispruchs der Angeklagten abgelehnt? Nun, ich würde sagen, dass die Bevölkerung instinktiv erkennt, dass es sich sehr wohl um einen tatsächlichen Fall von Tierquälerei gehandelt hat, egal, wie die Richterin ihre Entscheidung argumentiert, und egal, wie das Gesetz den Begriff der Tierquälerei rechtlich definiert.

Wenn das Gesetz den Begriff der “Tierquälerei” so seltsam definiert, dass tatsächliche Tierquälerei nicht als solche erkannt und bestraft werden darf, dann hat das mit einem “Rechtsstaat” nicht mehr viel zu tun. Fazit dieses Gerichtsfalles: In Österreich kann man ganz offensichtlich Tiere quälen, ohne dass man Konsequenzen dafür befürchten muss. In Österreich wird Tierschutz nicht Ernst genommen. Nicht von den Gesetzen, und nicht von den Gerichten.

Es gibt eine Pressemitteilung der Medienstelle des Landesgerichts Innsbruck vom 4. August 2026 zu diesem Urteil, die Sie hier downloaden können.

Die in der Pressemitteilung des Landesgerichts Innsbruck angeführte Tatbeschreibung und die von den Angeklagten vorgebrachten Erklärungen werte ich als unglaubwürdige Schutzbehauptungen. Die Richterin hat den Tathergang und die Erklärungen der Angeklagten in Einzelteile zerlegt und für jedes Einzelteilchen die Erklärungen der Angeklagten akzeptiert.

Aber es gibt diese schöne Redewendung, dass jemand den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr sieht. Wenn man den “Wald”, d. h. die Tötung des Katers, als Ganzes betrachtet, dann ergeben die von den Angeklagten vorgebrachten Erklärungen für die einzelnen Schritte der Tat keinen Sinn mehr — als Ganzes betrachtet würden die meisten Menschen instinktiv diese Tat als Tierquälerei bezeichnen, ich inklusive.

Die Erklärungen der angeklagten Männer sind für mich allesamt nur schlechte Ausreden. Nichts davon ist glaubwürdig. Zumindest ein Angeklagter hat gelacht, während sie den Kater “Schmotzer” getötet haben. Das Ganze wurde zudem gefilmt und online gestellt.

Aber die Richterin erkennt keine “Mutwilligkeit des Tötens” ?

Mich macht das fassungslos.

Wundert sich irgendjemand, dass die Bevölkerung die Qualifikationen der Richterin in Frage stellt und das Urteil ablehnt? Ich nicht.

Eine absolute Frechheit finde ich auch, dass die Staatsanwaltschaft gegen dieses Urteil keinen Einspruch erhoben hat. Das hätte sie nämlich tun können. Auch da muss ich sagen: Ich habe keinen Respekt für den zuständigen Staatsanwalt (die Staatsanwältin ?) und zweifle auch dessen/deren Kompetenz an.

Wundert es irgendjemanden, dass die österreichischen Bürgerinnen und Bürger den Respekt vor der Gerichtsbarkeit verlieren? Auch die Österreichische Tierärztekammer fordert die Überprüfung dieses Gerichtsurteils, und weist gleichzeitig auf einen weiteren, grausamen Fall aus dem Jahr 2023 hin, “bei dem einer Kuh die Zunge teilweise herausgerissen wurde und sie anschließend vier Tage ohne notwendige tierärztliche Versorgung blieb”. Gegen den Landwirt wurde ein Tierhalteverbot ausgesprochen.

Tierhalteverbot? Ist das ein schlechter Scherz? Der Mann gehört meiner Meinung nach ins Gefängnis! Ich bin sicher nicht die Einzige, die dieser Meinung ist. Auch diese gerichtliche Entscheidung stößt bei mir auf Unverständnis und Ablehnung.

Die österreichischen Richterinnen und Richter nehmen meiner Meinung nach Fälle von Tierquälerei bzw. ganz allgemein Fälle, bei denen es um Tierwohl geht, nicht Ernst genug. Falls es Schuldsprüche gibt, sind die Strafen lächerlich: Tierhalteverbot oder – noch schlimmer – nur eine Diversion oder eine Geldstrafe.

Respekt vor gerichtlichen Entscheidungen? Respekt muß man sich verdienen!