
Ich habe jetzt schon mehrere Artikel über das Tauben füttern in Wien veröffentlicht und möchte micht heute mit einer Behauptung beschäftigen, die man immer wieder in Gerichtsurteilen des Verwaltungsgerichts Wien bzw. auch in einem Urteil des Verwaltungsgerichtshofes lesen kann. Da wird immer wieder behauptet, dass das Hinterlassen von Vogelfutter mit dem Hinterlassen von Flugblättern verglichen werden kann. Das ist natürlich Nonsens.
Um zu zeigen, dass der Gebrauchsgegenstand Flugblatt und der Verbrauchsgegenstand Vogelfutter in keiner Weise verglichen werden können, solange die Person, die füttert, an der Futterstelle bleibt und nicht weggeht, habe ich eine “Flugblatt-Challenge” durchgeführt.
Ich habe ein Flugblatt angefertigt, es auf den Boden gelegt – sozusagen “weggeworfen ! – und dann unmittelbar daneben Vogelfutter ausgestreut. Scrollen Sie bitte hinauf zum ersten Foto dieses Artikels, auf dem man das Flugblatt und das ausgestreute Vogelfutter nebeneinander am Boden liegen sehen kann. Und dann schauen Sie sich das nächste Foto an, unmittelbar nach diesem Textparagraphen, auf dem Sie Tauben beim Essen des Futters sehen. Das Flugblatt, vorne im Bild, wird ignoriert.

Vogelfutter ist nicht Müll. In den Erläuternden Bemerkungen “(Beilagen Nr. 17/2007, LG-03228-2007/001) zu § 2 Abs. 5 leg. cit.” (Wr ReiG) des Wiener Reinhaltegesetzes wird das Wegwerfen von Flugblättern mit dem Wegwerfen von Zigarettenresten verglichen. Flugblätter werden darin nicht mit Vogelfutter verglichen, Vogelfutter wird in diesen Erläuternden Bemerkungen überhaupt nicht erwähnt.
Diese Beilagen habe ich hier gefunden, in der Informationsdatenbank des Wiener Landtages und Gemeinderates, falls Sie selbst lesen möchten, was in diesen Bemerkungen erläutert wird.
Wenn Zigarettenreste oder Flugblätter weggeworfen werden, müssen sie tatsächlich von anderen Personen entfernt werden, in der Regel sind das die Müllmänner und Müllfrauen der Stadt Wien. Aber Vogelfutter hat eine ganz andere Funktion, es wird ja explizit nur temporär auf dem Boden ausgestreut, um von anderen Lebewesen – Tieren ! – aufgegessen und somit vom Boden wieder entfernt zu werden.
Jeglicher Vergleich zwischen am Boden ausgebrachten Fluglättern, Zigarettenresten und Vogelfutter ist lächerlich, weil absurd.
Viel mehr fällt mir dazu eigentlich gar nicht ein. Ich schließe diesen Artikel mit einer Anmerkung: Mein Flugblatt musste ich wieder vom Boden aufheben, bevor ich wegging. Futter musste ich nicht aufheben – das wurde nämlich von den Tieren aufgegessen. Da blieb kein einziges Korn am Boden zurück.