Ein paar einführende Worte über “Hausverwaltung im Wohnungseigentum”…
Ich bin seit dem Jahr 2006 Miteigentümerin einer großen Liegenschaft in Wien. Das Wohnungseigentumsgesetz 2000 (WEG) regelt die Beziehungen der WohungseigentümerInnen untereinander sowie die Beziehung zwischen der Eigentümergemeinschaft (als juristische Person) und der Hausverwaltung, falls eine Hausverwaltung beauftragt wird. Außerdem garantiert das WEG den einzelnen WohnungseigentümerInnen bestimmte individuelle Rechte. Ein großer Nachteil an dieser rechtlichen Lage ist, dass man als Einzelperson nicht viele Optionen hat, wenn eine – durch Mehrheitsbeschluss der EigentümerInnen – beauftragte Hausverwaltung die vertraglich geregelten Aufgaben nicht bzw. nicht in der gewünschten Qualität durchführt. Als einzelne WohnungseigentümerIn kann man eine Abstimmung zur Absetzung einer Hausverwaltung organisieren, oder […]