Brichard Immobilien GmbH: Dreieinhalb Monate Wartezeit auf das Protokoll der letzten Eigentümerversammlung

Es ist schon eine Weile her, seit ich meinen letzten Artikel gepostet habe, aber jetzt geht es wieder mit Volldampf los. Mein erster, kurzer Artikel betrifft – wieder einmal – die Hausverwaltung “meiner”1 Liegenschaft, die Brichard Immobilien GmbH.

Die letzte Eigentümerversammlung fand am 13. Oktober 2025 statt. Heute, am 26. Jänner 2026, wurden die Protokolle dieser Versammlung an die Eigentümerinnen und Eigentümer der Liegenschaft verschickt. Das Datum des Protokolls lautet auf den 13. Oktober 2025, was ich absurd finde.

Dreieinhalb Monate Wartezeit auf das Protokoll einer Eigentümerversammlung.

Dreieinhalb Monate!

Soweit ich weiß, gibt es keine konkreten gesetzlichen Fristen für den Versand eines Protokolls einer Eigentümerversammlung in Österreich, und auch in dem Verwaltungsvertrag, den ich und meine Miteigentümerinnen und Miteigentümer mit der Brichard Immobilien GmbH unterzeichneten, werden diesbezüglich keine Fristen erwähnt. Aber ich finde es äußerst unverschämt, wenn ich als Eigentümerin dreieinhalb Monate darauf warten muß, dass mir das Protokoll einer Eigentümerversammlung zugeschickt wird.

Wundert es irgendjemanden, dass ich mit der Arbeit der Brichard Immobilien GmbH als Hausverwaltung “meiner” Liegenschaft äußerst unzufrieden bin?

Sehr geehrter Herr Brichard, finden Sie es in Ordnung, dass sich das Verwaltungsteam, das Sie uns zugeteilt haben, dreieinhalb Monate Zeit lässt, um uns Eigentümerinnen und Eigentümern das Protokoll einer Eigentümerversammlung zuzuschicken? Sind Sie der Meinung, dass Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gute Arbeit leisten? Ich bin gerne bereit, Ihre Antwort auf meiner Webseite zu veröffentlichen. Was ist Ihrer Meinung nach eine angemessene Frist für die Zusendung des Protokolls einer Eigentümerversammlung?

Wenn ich zum Beispiel auf der Webseite einer anderen Hausverwaltungsfirma, der Sabo + Mandl & Tomaschek Immobilien GmbH, die dort geposteten Informationen in Bezug auf die Zusendung von Protokollen von Eigentümerversammlungen nachlese, erfahre ich, dass diese Firma innerhalb von 14 Tagen das Protokoll versendet. Ich kenne diese Firma nicht persönlich, aber 14 Tage scheint mir eine angemessene Frist zu sein. Das sollte in einem Hausverwaltungsvertrag angeführt werden.

Dreieinhalb Monate — finden Sie das wirklich in Ordnung, sehr geehrter Herr Brichard?

Liebe Leserinnen und Leser — Ziel und Absicht meiner Artikelserie über Hausverwaltung im Wohnungseigentum ist es, Änderungen zu initiieren und mögliche Lösungen für bestimmte Probleme aufzuzeigen. Wie so oft, muß ich auch jetzt wieder auf die Vertragsgestaltung hinweisen. Ganz offensichtlich ist es notwendig, dass detaillierte Fristen in den Verträgen zwischen Eigentümergemeinschaften und Hausverwaltungen angeführt werden. Für das Verschicken von Protokollen von Eigentümerversammlungen scheinen mir zwei Wochen bzw. zehn Arbeitstage als eine angemessene Frist.

Was kann man tun, wenn – so wie in meinem Fall – in dem Vertrag diesbezüglich Nichts geregelt ist?

Ich habe eine Email an das Verwaltungsteam der Brichard Immobilien GmbH geschickt und die Übermittlung eines aktuellen Verzeichnisses der Postadressen meiner Miteigentümerinnen und Miteigentümer angefordert. Ich habe ein Recht auf dieses Verzeichnis und brauche es, weil ich in absehbarer Zeit selbst eine Abstimmung organisieren werde, in der ich über einige Dinge abstimmen lassen will. Ein Punkt ist die Vorgabe von Fristen für die Erledigung bestimmter Arbeiten, inklusive des Versands von Protokollen von Eigentümerversammlungen.

Ein zweites Verzeichnis, das ich in diesem Zusammenhang angefordert habe, ist ein aktuelles Verzeichnis der Email-Adressen von Miteigentümerinnen und Miteigentümern, die ihre Zustimmung für die Weitergabe ihrer Email-Adressen an andere Eigentümerinnen und Eigentümer gegeben haben. Auch darauf hat man als Miteigentümerin oder Miteigentümer einer Liegenschaft ein Anrecht.

Wie lange werde ich wohl darauf warten müssen, bis mir die aktuellen Verzeichnisse übermittelt werden? Liebe Leserinnen und Leser, ich halte Sie auf dem Laufenden und werde auch mehrere Artikel über die Durchführung dieser Abstimmung veröffentlichen.

Außerdem werde ich per Email einen Link zu diesem Artikel an das Verwaltungsteam der Brichard Immobilien GmbH schicken, um sicherzugehen, dass Herr Brichard darüber informiert wird, dass ich bereit bin seine Antwort in Bezug auf angemessene Fristen für die Übermittlung von Protokollen von Eigentümerversammlungen auf meiner Webseite zu veröffentlichen.

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Fußnote 1: “Meine” Liegenschaft… – ich besitze 0,74% der Liegenschaftsanteile.

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